Wenn zur Klärung familienrechtlicher Fragen psychologisches Wissen erforderlich ist, beauftragen Richter:innen an AG, LG und OLG uns mit der Erstellung entsprechender Gutachten.
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Wenn zur Klärung familienrechtlicher Fragen psychologisches Wissen erforderlich ist, beauftragen Richter:innen an AG, LG und OLG uns mit der Erstellung entsprechender Gutachten.
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