Stellungnahmen: Entscheidungshilfen in Kurzform

Auch gutachterliche Stellungnahmen sollen ihren Empfänger in die Lage versetzen, sich eine fundierte Meinung zu bilden. Sie beantworten jedoch meist nur kurze Detailfragen.

Diese werden z.B. dann erstellt, wenn

  • es sich um die Beantwortung eines wenig komplexen Sachverhaltes handelt,
  • bereits ein psychologisches Gutachten vorliegt oder
  • ergänzende Fragen beantwortet werden sollen.

Auch gutachterliche Stellungnahmen werden in der Regel schriftlich verfasst.

gutachterliche Stellungnahmen

PRAXIS-BEISPIEL

Eine solche Stellungnahme kann z.B. dazu genutzt werden, aktuelle Veränderungspotenziale zu ermitteln, um ein bereits vorliegendes familienpsychologisches Gutachten neu oder erneut zu bewerten. In diesem Fall könnten bereits im Gutachten eingesetzte psychometrische Fragebogenverfahren oder videografierte Interaktionsbeobachtungen erneut angewandt werden, um Risiko- und Schutzfaktoren, Belastungsgrade, Veränderungsmotivation, erzieherische Kompetenzen, Bindungsqualitäten oder ähnliches nicht im Rahmen einer Statusdiagnostik sondern eher einer Verlaufsdiagnostik zu identifizieren. So können Veränderungspotenziale eingeschätzt werden. Eine solche Überprüfung erfolgt zeitnah und ist bei uns innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen.

Freie Kapazitäten

Familiäre Rechtsangelegenheiten sind für die Beteiligten hochbrisant und bedürfen einer zeitnahen Klärung. Wir nehmen daher innerhalb weniger Tage die Arbeit auf und beantworten Ihre Fragen in angemessener Zeit 1.

Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.

1 Bearbeitungszeit Gutachten: ab Eingang der Akte – abhängig von der Komplexität der Fragestellung(en);
Bearbeitungszeit Stellungnahme: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen;
Bearbeitungszeit Bericht: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen