Psychologische Gutachten

im Familienrecht, gutachterliche Stellungnahmen und Berichte

BEARBEITUNGSZEIT

Gutachten 12 Wochen
Stellungnahmen 2 Wochen
Berichte 1 Woche

im Durchschnitt 1

Kindeswohl bedeutet Verantwortung.

Für uns steht bei der Begutachtung das Wohl des Kindes oder Jugendlichen immer an erster Stelle. Unsere Psycholog:innen beziehen daher alle Lebensumstände und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes in psychologische Beurteilungen und Empfehlungen mit ein.

Empathie aus Erfahrung

Die Mitarbeiter:innen des Instituts Inventum verfügen über fundierte und nachhaltige Erfahrungen im aufsuchenden Beratungssetting, haben also umfangreiches Wissen um die Möglichkeiten und Begrenzungen der empfohlenen Maßnahmen.

Sicherheit aus Wissen

Wir setzen bei der psychologischen Begutachtung wissenschaftlich geprüfte und den psychometrischen Gütekriterien genügende Verfahren auf dem neuesten Forschungsstand ein.

Psychologische Gutachten im Familienrecht

  • Begutachtung der elterlichen Sorge
    (§ 1626 BGB)

  • Begutachtung der Erziehungsfähigkeit
    (§ 1666 BGB)

  • Begutachtung des Umgangsrechts
    (§ 1684 BGB)

Gutachterliche Stellungnahme

als Alternative
oder
ergänzend zum Gutachten

Berichte

  • Testberichte

  • Untersuchungsberichte

  • Befund-Dokumentation

DER BLICK DES SACHVERSTÄNDIGEN

Der Blick der/des psychologischen Sachverständigen richtet sich bei familienrechtlichen Fragestellungen einerseits auf das Erleben und Verhalten der einzelnen Familienmitglieder, andererseits auf Interaktions- und Kommunikationsprozesse, die das Zusammenleben und die Beziehungen im Familienverband prägen. Dabei wird Familie als ein umfassendes System begriffen, das mehrere Generationen umfassen kann.

Die in der beteiligten Familie vorgefundenen Bedingungen werden in Relation zu ihren Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die gedeihliche Entwicklung der dort lebenden Kinder gesetzt.

Freie Kapazitäten

Familiäre Rechtsangelegenheiten sind für die Beteiligten hochbrisant und bedürfen einer zeitnahen Klärung. Wir nehmen daher innerhalb weniger Tage die Arbeit auf und beantworten Ihre Fragen in angemessener Zeit 1.

Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.

1 Bearbeitungszeit Gutachten: ab Eingang der Akte – abhängig von der Komplexität der Fragestellung(en);
Bearbeitungszeit Stellungnahme: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen;
Bearbeitungszeit Bericht: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen