Unsere Qualitätsstandards

beruhen auf Wissen, Erfahrung und Verantwortung.

HÖCHSTE QUALITÄT ALS VERANTWORTUNG

Die Ergebnisse psychologischer Sachverständiger haben häufig ein großes Gewicht im Verlauf von familienrechtlichen Verfahren. Entsprechend hoch sollten die Qualitätsmaßstäbe sein, die an diese Gutachten angelegt werden. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus, wie eine entsprechende Studie der FernUniversität Hagen zeigt. Ein Justizforschungsprojekt im Auftrag des Justizministeriums NRW offenbarte gravierende Mängel in einem substanziellen Teil der Gutachten.

Im Institut Inventum sind höchste Qualitätsstandards garantiert durch

Unsere Qualitätsstandards im Detail

Das Institut Inventum arbeitet nach den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, die am 18. Oktober 2017 verabschiedet wurden.

Die Grundlage der Erstellung dieser Qualitätsstandards für psychologische Gutachten waren vor allem folgende Dokumente:

Standards psychologischer Gutachten

Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards psychologischer Gutachten“ im Auftrag des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), 2012. Arbeitsgruppenmitglieder: Prof. Dr. Klaus Kubinger, Prof. Dr. Karl Westhoff, Prof. Dr. Marie-Luise Kluck

Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten (Version 2.2)

Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Qualitätsstandards für psychodiagnostische Gutachten“ im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Dezember 2011. Kommissionsmitglieder: Prof. Dr. Lothar Schmidt-Atzert (Vorsitz), Prof. Dr. Susanne Buch, Dr. Karin Müller, Prof. Dr. Andreas Seeber, Dr. Rolf-Dieter Stieglitz und Prof. Dr. Renate Volbert

Die vorliegenden Standards ersetzen die „Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen von 1988.

Qualitätsstandards für alle

Die Qualitätsstandards dienen

Damit tragen Qualitätsstandards zum Schutz vor unsachgemäßen Gutachten bei.

Anforderungen an psychologische Gutachten

Das Ziel der Begutachtung ist die Beantwortung der Fragestellung. Zu diesem Zweck wird ein psychologisch-diagnostischer Prozess durchgeführt. Zu den einzelnen Prozess-Schritten der Begutachtung gehören:

  • Bennenung der/des Sachverständigen im Gerichtsverfahren

  • Das Nennen der gerichtlichen Fragestellung(en) der Auftraggeberin/des Auftraggebers

  • Die Herleitung der psychologischen Fragen
  • Die Planung und Begründung der Informationserhebung mit qualitativ hochwertigen und angemessenen psychologischen Methoden
  • Die Begründung und (Vorab-) Festlegung der Entscheidungsstrategien, die bei der Begutachtung beachtet werden; dabei ist zu beachten, dass bei psychologisch-diagnostischen Prozessen, die in mehreren aufeinander aufbauenden diagnostischen Schleifen erfolgen, die Integration aller erhobenen Daten im letzten Schritt auf Basis evidenz-basierter Begründungen erfolgt

  • Die Durchführung der Untersuchung(en)
  • Die Auswertung der Untersuchung(en)
  • Die transparente, differenzierte und korrekte Darstellung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der Messgenauigkeit (Reliabilität) und Gültigkeit (Validität) der Methoden
  • Die Ableitung von Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen
  • Die Beantwortung der psychologischen Fragen und
  • Die Beantwortung der Fragestellung(en) der Auftraggeberin/des Auftraggebers

Transparent und nachvollziehbar

Für den diagnostischen Prozess in der Gutachtenerstellung werden, passend zur jeweiligen Fragestellung, wissenschaftliche Theorien, Verfahren und empirische Erkenntnisse genutzt.

Nur wenn ein Gutachten in der Darstellung des Vorgehens nachvollziehbar ist, kann beurteilt werden, ob der Prozess der Begutachtung nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt wurde. Damit nachvollziehbar wird, auf welcher Grundlage Schlussfolgerungen gezogen werden, muss für jede im Gutachten mitgeteilte Information bzw. jedes Ergebnis angegeben werden, aus welcher Informationsquelle sie/es stammt. Es muss auch eindeutig erkennbar sein, was die Schlussfolgerungen sind, die die Gutachterin/der Gutachter selbst zieht.

Die Gutachterin/der Gutachter muss vor Antragsannahme prüfen, ob

  • der Auftrag ethisch verantwortbar ist und er die rechtlichen Vorgaben erfüllt
  • bei ihr/ihm die nötige Sachkunde zur Beantwortung der Frage vorliegt – inklusive der Kenntnisse relevanter rechtlicher Regelungen
  • im Allgemeinen genügend wissenschaftliche Erkenntnisse und geeignete Methoden zur fundierten Beantwortung der Frage verfügbar sind
  • weitere fachfremde Gutachten zur Beantwortung der Frage notwendig sind

Konkrete Fragestellung

Vor Beginn der Untersuchung formuliert die Gutachterin/der Gutachter psychologische Fragen und dokumentiert diese. Die psychologischen Fragen sind konkret formuliert, kurz und allgemeinverständlich (und dabei wissenschaftlich korrekt) begründet und umfassen ggf. bereits Festlegungen zur Ergebnisauswertung (z.B. kompensatorische oder konjunktive Entscheidungsstrategien). Hypothesen, die sich erst im Prozess der Begutachtung ergeben, sind ebenso darzulegen und zu begründen. Entsprechendes gilt für die Wahl der zur Prüfung dieser Hypothesen verwendeten Verfahren und die hypothesenprüfende Ergebnisauswertung.

Einsatz probater Mittel

Die Gutachterin / der Gutachter hat eine begründete Auswahl der diagnostischen Methoden und Verfahren zu treffen, mit denen sie/er die zur Beantwortung der psychologischen Frage(n) notwendigen Information erheben will. Dabei dürfen nicht mehr Informationen erhoben werden, als zur Beantwortung der Fragestellung oder zur fallbezogenen Hypothesenbildung erforderlich sind.

Im Gutachten müssen die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung verständlich, nachvollziehbar und adressatengerecht erläutert werden. Es ist anzugeben, auf welchem Verfahren ein Ergebnis basiert. Zentrale Fachbegriffe sind zutreffend und allgemein verständlich zu erklären.

Im Gutachten muss dokumentiert werden, ob die Untersuchung wie geplant durchgeführt wurde. Abweichungen vom geplanten Ablauf müssen angegeben werden.

Sofern Interviews durchgeführt wurden, sollen zu besonderes bedeutsamen Ergebnissen im Gutachten auch die Fragen und die Antworten des Interviews wiedergegeben werden.

Nachvollziehbare Schlussfolgerungen

Aus den Ergebnissen werden Schlussfolgerungen gezogen, mit denen die psychologischen Fragen beantwortet werden. Diese Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar darzustellen, und es muss jederzeit der Unterscheid zwischen Ergebnisdarstellung und der Schlussfolgerung eindeutig erkennbar sein. Darüber hinaus muss deutlich werden, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit die Schlussfolgerungen gültig sind.

Für die Schlussfolgerungen müssen alle relevanten Ergebnisse berücksichtigt werden. Sofern sich einzelne Ergebnisse widersprechen, ist dies offenzulegen und zu diskutieren. Es muss deutlich werden, wie mit den widersprüchlichen Informationen umgegangen wird. Nicht Aufklärbares ist im Gutachten zu benennen.

Vollständige Antwort = gute Antwort

Die Fragestellung der Auftraggeberin/des Auftraggebers ist vollständig zu beantworten. Das Gutachten vermeidet Aussagen zu Sachverhalten, die nicht zur Fragestellung gehören, es sei denn, dies ist ethisch geboten. Wenn sich die Fragestellung (auch) auf Maßnahmenvorschläge bezieht, so müssen diese konkret im Hinblick auf die Zielsetzung beschrieben werden. Sollten bei den Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen nicht aufklärbare Widersprüche aufgetreten sein, ist hier die Auswirkung auf die Beantwortung der Fragestellung und eine mögliche Einschränkung der Aussage des Gutachtens zu vermerken.

Die Qualität eines Gutachtens bestimmt sich auf zwei Ebenen.

Qualität des gutachterlichen Handelns und Schlussfolgerns

Qualität der Abfassung des schriftlichen Gutachtens

Fehler auf der ersten Ebene können durch eine einwandfreie Darstellung auf der zweiten Ebene nicht wettgemacht werden. Sie können allenfalls einer Nachbesserung zugänglich sein, solange die Grundsätze des wissenschaftlich fundierten Vorgehens, der Transparenz und Nachvollziehbarkeit eingehalten worden sind.

Fehler auf der zweiten Ebene können ebenfalls dazu führen, dass das Gutachten nicht brauchbar oder partiell nicht brauchbar ist, wenn nämlich die schriftliche Abfassung des Gutachtens nicht erlaubt, das methodisch-inhaltliche Vorgehen ausreichend zu beurteilen. Dagegen ist das Nichtbeachten einzelner Anforderungen zur formalen Gestaltung des Gutachtens in der Regel nicht geeignet, die Unbrauchbarkeit eines Gutachtens zu belegen, und kann ebenfalls nachgebessert werden. Umgekehrt garantiert die Einhaltung formaler Anforderungen nicht, dass das gutachterliche Vorgehen als angemessen zu bewerten ist.

Quelle: Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.(2017).
Qualitätsstandards für psychologische Gutachten.

Freie Kapazitäten

Familiäre Rechtsangelegenheiten sind für die Beteiligten hochbrisant und bedürfen einer zeitnahen Klärung. Wir nehmen daher innerhalb weniger Tage die Arbeit auf und beantworten Ihre Fragen in angemessener Zeit 1.

Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.

1 Bearbeitungszeit Gutachten: ab Eingang der Akte – abhängig von der Komplexität der Fragestellung(en);
Bearbeitungszeit Stellungnahme: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen;
Bearbeitungszeit Bericht: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen