Befunde dokumentieren

Berichte können beispielsweise in Form eines Testberichts, Untersuchungsberichts oder Befundberichts abgefasst werden. In diesem Fall kommt es dem Auftraggeber im Wesentlichen nur auf eine Befunddokumentation an und nicht auf eine ausführliche gutachterliche Bewertung der Ergebnisse durch die/den psychologischen Sachverständige/n im Hinblick auf eine komplexere Fragestellung eines Auftraggebers.

Quelle: Zuschlag, B. (2006). Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten. Bonn: Dt. Psychologen-Verlag.

PRAXIS-BEISPIEL

Solche Berichte können dazu genutzt werden, aktuelle Veränderungspotenziale zu ermitteln, um ein bereits vorliegendes familienpsychologisches Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme in einzelnen Punkten erneut zu bewerten. In diesem Fall könnten bereits im Gutachten oder der gutachterlichen Stellungnahme eingesetzte psychometrische Fragebogenverfahren oder videografierten Interaktionsbeobachtungen erneut angewandt werden, um Risiko- und Schutzfaktoren, Belastungsgrade, Veränderungsmotivation, erzieherische Kompetenzen, Bindungsqualitäten oder ähnliches nicht im Rahmen einer Statusdiagnostik sondern eher einer Verlaufsdiagnostik zu identifizieren. So können Veränderungspotenziale eingeschätzt werden. Eine solche Überprüfung erfolgt zeitnah und ist bei uns innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen.
Der Bericht unterscheidet sich von der gutachterlichen Stellungnahme beim Institut Inventum lediglich in der Anzahl der psychometrischen Testverfahren oder videografierten Interaktionsbeobachtung.

Freie Kapazitäten

Familiäre Rechtsangelegenheiten sind für die Beteiligten hochbrisant und bedürfen einer zeitnahen Klärung. Wir nehmen daher innerhalb weniger Tage die Arbeit auf und beantworten Ihre Fragen in angemessener Zeit 1.

Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.

1 Bearbeitungszeit Gutachten: ab Eingang der Akte – abhängig von der Komplexität der Fragestellung(en);
Bearbeitungszeit Stellungnahme: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen;
Bearbeitungszeit Bericht: ab Eingang der ausgefüllten Fragebögen