Zum Wohl des Kindes
im Familienrecht
Rechtlich korrekt und menschlich sinnvoll
Die Arbeit psychologischer Sachverständiger ist in den letzten Jahren zu einer immer wichtigeren Unterstützung in der juristischen Entscheidungsfindung geworden. Es gilt z.B. abzuwägen, bei welchem Elternteil im Falle eines Sorgerechtsstreits die Kinder bleiben. Die Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit, die Fähigkeit zur angemessenen Versorgung und Betreuung der Kinder ist rein juristisch selten objektiv zu vergleichen – erst recht, wenn psychische Einschränkungen negativen Einfluss auf diese Fähigkeiten haben. Genau hier bieten unsere fundierten, methodisch angemessenen Leistungen wertvolle und zuverlässige Entscheidungskriterien.
Familienrechtspsychologische Gutachten
Wenn zur Klärung familienrechtlicher Fragen psychologisches Wissen erforderlich ist, beauftragen Richter:innen an AG, LG und OLG uns mit der Erstellung entsprechender Gutachten.
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Gutachterliche Stellungnahmen
Weniger komplexe Sachverhalte, ergänzende Fragen oder Neubewertungen bereits vorliegender Gutachten werden oft in einer gutachtlichen Stellungnahme geklärt.
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Berichte im Familienrecht
In Testberichten, Untersuchungsberichten oder Befundberichten geht es im Wesentlichen um die Dokumentation eines Befundes oder aktueller Veränderungen.
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Wo und wann wir beauftragt werden
Familiengerichte geben familienrechtspsychologische Gutachten in Auftrag, wenn zur Klärung familienrechtlicher Fragen psychologisches Wissen und psychologische Expertise erforderlich ist.
Fragen betreffen etwa die Regelung
In anderen Fällen geht es um
Warum Sie uns beauftragen sollten
Das Institut Inventum kann im Rahmen einer Begutachtung auf ein umfangreiches Repertoire an psychometrischen Fragebogenverfahren zurückgreifen, um die für die Beantwortung der konkreten Fragestellung relevanten Daten zu erheben.
Das Ganze sehen.
Bei unseren Leistungen – der Begutachtung der elterlichen Sorge, der Erziehungsfähigkeit und von Umgangskontakten ebenso wie bei der Sachverständigentätigkeit im Rahmen von Kindeswohlgefährdungen kann es wichtig sein, zu erarbeiten, mit welchen Strategien die Beteiligten Stress oder Emotionen regulieren – auch in einer belastenden Erziehungssituation oder bei elterlichen Konflikten.
In manchen Fällen muss dazu das kindliche Temperament erfasst werden oder die emotionalen Kompetenzen, welche die beteiligten Kinder unter der problematischen Situation auf Elternebene ausbilden konnten.
Manchmal ist es wichtig, depressive oder suizidale Kognitionen im Hinblick auf ihre Ausprägung im Erziehungskontext zu erarbeiten, oder ob eine vorliegende Impulsivität und emotionale Dysregulation Auswirkungen auf den Umgang mit dem Kind hat.
Wir können Aussagen zur Ausprägung von Aggressivitätsfaktoren treffen sowie deren Zusammenhang zum Umgang mit den Kindern.
Bei Bedarf erfassen wir psychosexuelle Merkmale zur sexuellen Devianz auf den Skalen sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Exhibitionismus.
Umfassende Analysen
Wir erarbeiten bei unseren Leistungen die individuell vorliegenden Risiko- und Schutzfaktoren, die vorhandene soziale Unterstützung sowie Ressourcen und Fähigkeiten zum Selbstmanagement.
Elterliche Belastung gilt als Risikofaktor für dysfunktionales Erziehungsverhalten. Auch hier verwenden wir entsprechende Screeningverfahren, um Gefährdungen der Eltern-Kind-Interaktion, einschließlich einer Gefährdung des Kindeswohls aufgrund hoher elterlicher Belastung, erkennbar zu machen.
Wir machen die Spuren sichtbar, die dysfunktionales Erziehungsverhalten und eine hochkonflikthafte Elternebene bei den Kindern hinterlassen haben.
Wo eine zuverlässige Abschätzung des Risikos zukünftiger körperlicher Kindesmisshandlungen bzw. Kindesvernachlässigungen von Bedeutung ist, setzen wir Screening-Instrumente ein und erfassen die Belastungsgrade der Eltern als Indikator für das Ausmaß möglicher Kindeswohlgefährdungen.
Standardisierte Verfahren für Kinder bereits ab vier
Zur Diagnostik der emotionalen Beziehungen von Kindern zwischen vier und sieben Jahren zu ihren primären Bezugspersonen setzen wir strukturierte, standardisierte Verfahren zur Erfassung der Beziehungstiefe des Kindes zu seinen Eltern ein.
Darauf aufbauend verwenden wir eine speziell für die familienrechtliche Begutachtung bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen entwickelte Testbatterie, mit der die objektive Erfassung emotionaler Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern durch unsere Leistungen möglich ist. Hierbei werden Unterschiede in der emotionalen Beziehung von Kindern zu ihren jeweiligen Elternteilen, Präferenzen des Kindes (zwischen vier und acht Jahren) hinsichtlich eines Elternteils in verschiedenen Situationen sowie Unterschiede in der Wahrnehmung der Kinder bezüglich der Kompetenzen ihrer jeweiligen Elternteile sichtbar gemacht. Damit verfügen wir über ein maßgeschneidertes multimodales Diagnostikinstrument.
Reliabilität, Validität & Objektivität als Gütekriterien
All diese Skalen, Dimensionen und Faktoren erfassen wir objektiv, reliabel und valide. Jedes einzelne von uns eingesetzte Testverfahren ist geprüft und validiert und genügt den psychometrischen Gütekriterien.
Dies ist ein Ausschnitt der Möglichkeiten, die uns zur Beantwortung der konkreten Fragestellung zur Verfügung stehen. Der jeweilige Einsatz orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen; wir setzen nur die Verfahren ein, die zur konkreten Beantwortung notwendig sind und erheben keine Daten, die dafür keine Relevanz haben.
Über vorhandene Zusatzqualifikationen hinaus werden unsere Sachverständigen zusätzlich zu Insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräften (InsoFa) ausgebildet.